Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die in Anlage 006/2015-1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2015.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Einzelfällen kann der Bürgermeister der Stadt Heidenau Abweichungen zu den Entgelten festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0