Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Anerkennung Sächsische Ehrenamtskarte
Vorlage
006/2015
Aktenzeichen
II / 40.31
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die in Anlage 006/2015-1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2015.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Einzelfällen kann der Bürgermeister der Stadt Heidenau Abweichungen zu den Entgelten festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.