Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Wahl des Bürgermeisters am 07. Oktober 2012 und eine etwaig notwendig werdende Neuwahl nach § 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) am 21. Oktober 2012 durchzuführen.


Ab 18:49 Uhr Herr Stadtrat Richter anwesend. (18)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0