Betreff
Wahl des Bürgermeisters
- Festlegung Wahltag
- Festlegung Wahltag
Vorlage
042/2012
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat
beschließt, gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Wahl des Bürgermeisters
am 07. Oktober 2012 und eine etwaig notwendig werdende Neuwahl nach § 48 Abs. 2
Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) am 21. Oktober 2012 durchzuführen.