Betreff
Wahl des Bürgermeisters
- Festlegung Wahltag
Vorlage
042/2012
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Wahl des Bürgermeisters am 07. Oktober 2012 und eine etwaig notwendig werdende Neuwahl nach § 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) am 21. Oktober 2012 durchzuführen.