Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege 01.01.2024 – 31.07.2025
Vorlage
100/2023/1
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 100/2023/1-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2025.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.