Betreff
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Vorlage
070/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste gemäß Anlage 070/2018-1 und stellt gemäß Anlage 070/2018-2 die beigefügte Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (Stand: 16.05.2018) auf.

 

Die Vorschlagsliste ist in der Zeit vom 23.07.2018 bis 30.07.2018 zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung aufzulegen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 GVG).