1. Der Stadtrat bestätigt den Rechtsplan zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 021/2008-1.
2. Der Stadtrat billigt die Begründung zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 021/2008-2.
3. Der Stadtrat bestätigt den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 021/2008-3.
4. Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte".