Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs.1 Satz 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, die Veränderungssperre vom 16.10.2023, welche bisher vom 10.11.2023 für die Dauer von zwei Jahren gilt, um ein Jahr zu verlängern. Sie erlässt dazu die 1. Änderungssatzung vom 13.10.2025 gemäß Anlage IPO-010/2025-1.