Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ – Durchführungsvertrag
Vorlage
040/2025
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister, mit der Niedersedlitzer Freiluft- und Veranstaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Genschmar, für das geplante Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ einen Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens und der Erschließung nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen. Im Wesentlichen enthält der Vertrag folgende Vereinbarungen:

1.    Vertragsgegenstand:

a.    Konkrete Beschreibung des Vorhabens und der damit verbundenen Bestandteile,

b.    Revitalisierung des Ausflugsziels Lugturm gelegen auf dem Flurstück Nr. 388/a, Gemarkung Gommern. Sanierung des Lugturms als Aussichtsturm und Betrieb eines Gastronomiegebäudes sowie Biergartens,

c.     Herstellung der gesicherten Erschließung in Form der Ergänzung der Sanitäranlage, Stellplätze, Schmutzwasseranbindung und Regenwasserversickerungsanlage,

d.    Festlegung des Vorhabens- und Erschließungsgebietes gemäß Anlage 1, gemäß den Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“,

e.    Übertragung der Erschließungspflicht von der Stadt Heidenau auf den Vorhabenträger,

f.         Verpflichtung zur Durchführung dieses Vorhabens und Umsetzung aller dafür notwendigen Maßnahmen bis spätestens Dezember 2032,

g.    Limitierung der Häufigkeit und Größe von Veranstaltungen auf 3 Veranstaltungen pro Jahr mit mehr als 170 Besuchern.

2.    Umfang und Umsetzung der Erschließung:

a.    Gegenstand der Erschließungsanlagen sind die Straße, Abwasseranlagen, Straßenbenennungsschilder und Verkehrszeichen sowie versorgungstechnische Anbindung,

b.    Umfang der Erschließungsanlagen – die Niedersedlitzer Freiluft- und Veranstaltungs-GmbH übernimmt die Planung und erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen unter Beachtung der Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“,

c.     die Erstellung der Erschließungsplanung nach § 47 HOAI Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und unter Beachtung sonstiger DIN Vorschriften und Regelwerke,

d.    Ausführung der Erschließungsanlagen hinsichtlich Qualitäten und Reihenfolge der Herstellung, Verkehrssicherungspflichten, Freistellung der Stadt hinsichtlich Ansprüchen Dritter (insbes. Schadensersatzansprüche), die Erbringung des Nachweises über eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, Durchführung der Planung und Abrechnung durch qualifizierte Ingenieure, Einholung notwendiger städtischer und sonst. öffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch den Vorhabenträger,

e.    Durchführungsfristen: Herstellung und Nutzbarkeit von Erschließungsanlagen, Vereinbarung von Vertragsterminen für die Beantragung von Genehmigungen und Herstellung der baulichen Anlagen,

f.      Abnahme: mit der Abnahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt Heidenau nach § 640 BGB erfolgt der Besitzübergang auf die Stadt Heidenau, Abwasseranlagen werden mit Abnahme Bestandteil der öffentlichen Netze,

g.    Festsetzung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre

3.    Sicherheitsleistung/Kostentragung:

a.    Verpflichtung zur Bereitstellung von einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft vor Erteilung der Baugenehmigung. Die Hohe deckt die Baukosten der Erschließungsanlagen plus eines Sicherheitszuschlages,

b.    Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur vollen Kostentragung aller Planungsleistungen sowie Kostentragung des Vorhabens,

c.     Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Kostentragung in Höhe des zu Grunde liegenden Angebots für die Durchführung von ihm übernommenen Erschließungsmaßnahmen. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für die Herstellung der Deckschicht im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen.

4.    Weitere Vereinbarungen

Die Planung und Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ erfolgt durch und auf Kosten der Niedersedlitzer Freiluft- und Veranstaltungs GmbH.