1.    Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung zum Planentwurf des B-Plan 1.1 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit gemäß der Anlagen I-VI.

2.    Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage dieser Abwägung das Exemplar für den Satzungsbeschluss durch Einarbeiten der Änderungen gemäß Anlage VII ausarbeiten zu lassen und den Abschluss des Verfahrens zur LSG – Ausgliederung zu beantragen.