Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
Den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:
Fraktion AfD 4 Sitze
Fraktion CDU/FDP 4 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion BOD 1 Sitz
Den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:
Fraktion AfD 4 Sitze
Fraktion CDU/FDP 4 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion BOD 1 Sitz
Die Fraktionen haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 30. August 2024 namentlich schriftlich zu benennen.
