Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege 01.01.2023 - 31.07.2024
Vorlage
122/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 122/2022-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2024.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.