Betreff
Übertragung der Aufgabe des geförderten Breitbandausbaus der „Hellgrauen Flecken“ im Gemeindegebiet der Stadt Heidenau auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vorlage
112/2022
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, den Breitbandausbau von Adresspunkten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, auf die Verwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu übertragen, vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistags am 10.10.2022 sowie der Zuweisung von Fördermitteln. Ausdruck dessen ist die Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung über den geförderten Gigabitausbau.

 

 

2. Der Bürgermeister der Stadt Heidenau wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis über den geförderten Breitbandausbau im Landkreis zu unterzeichnen.

 

 

3. Die Umsetzung der Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021, jetzt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Digitale Offensive Sachsen 2022 - RL DiOS 2022) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 06.07.2022 wird vom Stadtrat von Heidenau zur Kenntnis genommen.