Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt

 

1.    die Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt Heidenau einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und des Landschaftsplans in der Fassung vom 28.01.2022 gemäß der Anlagen 028/2022/1-1 bis 028/2022/1-18 und

 

2.    beauftragt die Stadtverwaltung, die Beteiligung der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß §§ 2, 3 und 4 a BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 und 4a BauGB durchzuführen.