Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
033/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die in der Anlage 033/2022-1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2022.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren, Kabinennutzungen, Gebühren für Schwimmkurse, Werbung, Sondernutzungen u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Sonderfällen kann die Stadtverwaltung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Heidenau Abweichungen zur Entgeltordnung festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.