Betreff
Sanierung eines Wohnblocks mit 8 Eingängen, Kurt-Fehrmann-Str. 15 - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
004/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Wohnblocks mit 8 Eingängen, Neubau Aufzug mit Laubengang sowie Neubau v. Balkonen

Kurt-Fehrmann-Straße 1-15, 01809 Heidenau;

Flurstück 534/10, Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.