Betreff
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)“
Vorlage
177/2021
Art
Beschlussvorlage
1.
Der Stadtrat hebt den Beschluss 157/2020 vom
17.12.2020 hinsichtlich der Festlegung eines Fördergebietes „Heidenau –
StadtMitte neu denken“ mit einem Gebietsumgriff von 36,6 ha auf.
2.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau legt das durch
Lageplan vom 07.10.2021 abgegrenzte „Gebiet „Heidenau - StadtMitte neu denken“
gemäß Anlage 177/2021-1 mit einer Fläche von ca. 34,8 Hektar als Maßnahmegebiet
/ Stadtumbaugebiet
gem. § 171b Abs. 1 BauGB fest. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Festlegung
erfolgt auf Grundlage des gem. § 171b Abs. 2 erforderlichen Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes, welches gem. Beschlussvorlage 176/2021 dem Stadtrat der
Stadt Heidenau zur Beschlussfassung am 16.12.2021 vorlegt worden ist.