Betreff
Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 30 Wohneinheiten, Gabelsbergerstr. - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
164/2021
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem
Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 Wohneinheiten
LINEAR Planungsgesellschaft mbH;
Gabelsbergerstraße, 01809
Heidenau;
Flurstück 250/5 Gemarkung
Heidenau;
das Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.