Betreff
Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 30 Wohneinheiten, Gabelsbergerstr. - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
164/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 30 Wohneinheiten

LINEAR Planungsgesellschaft mbH;

Gabelsbergerstraße, 01809 Heidenau;

Flurstück 250/5 Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.