- Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat beschließt,
1. dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zum
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH;
Rudolf-Breitscheid-Straße,
01809 Heidenau;
Flurstück
162/9; Gemarkung Gommern;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69
Abs. 1 SächsBO zu erteilen und
2.
dem Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3 (Grundrissausrichtung)
nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen Sicherung der
schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen Geräuschimmissionen
mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch kontrollierten
Wohnraumlüftung zu zustimmen.