Betreff
Antrag der FDP Fraktion – Anteil der Kostenbeteiligung der Eltern an Kindertagesbetreuung senken
Vorlage
130/2021
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat möge beschließen, die Elternbeitragssatzung wie folgt zu ändern:
Der Elternbeitrag gemäß § 6 der Elternbeitragssatzung beträgt für ein Kind:
a) in der Kinderkrippe/Kindertagespflege 21 % der Betriebskosten für die Betreuung von Kindern von 0 Jahren bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
b) im Kindergarten/der Kindertagespflege 28 % der Betriebskosten für die Betreuung von Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
c) im Hort für Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse 28 % der Betriebskosten
d) im Hortbereich der Schule zur Lernförderung „Ernst-Heinrich-Stötzner“ für Kinder der 1. bis zur 6. Klasse 23 % der Betriebskosten