Betreff
Antrag der FDP Fraktion – Anteil der Kostenbeteiligung der Eltern an Kindertagesbetreuung senken
Vorlage
130/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat möge beschließen, die Elternbeitragssatzung wie folgt zu ändern:

 

Der Elternbeitrag gemäß § 6 der Elternbeitragssatzung beträgt für ein Kind:

 

a)    in der Kinderkrippe/Kindertagespflege 21 % der Betriebskosten für die Betreuung von Kindern von 0 Jahren bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

b)    im Kindergarten/der Kindertagespflege 28 % der Betriebskosten für die Betreuung von Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

c)    im Hort für Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse 28 % der Betriebskosten

d)    im Hortbereich der Schule zur Lernförderung „Ernst-Heinrich-Stötzner“ für Kinder der 1. bis zur 6. Klasse 23 % der Betriebskosten