Betreff
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Bereich Gymnasium
Vorlage
122/2021/1
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 Anlage 118/2021/1-1) für ein dreizügiges Gymnasium in Heidenau mit folgenden Hinweisen:

 

  1. Im Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben werden soll.

 

  1. Auf Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.

 

  1. Für die Heidenauer Schüler ist das dreizügige Heidenauer Gymnasium zu jedem Zeitpunkt ausreichend. Es sind Gespräche mit der Stadt Dresden aufzunehmen, um zu klären, welche Planungen für den gymnasialen Bereich in Vorbereitung sind, die Auswirkungen auf den Standort Heidenau haben.