Betreff
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Bereich Gymnasium
Vorlage
122/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das
Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum
zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises
Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 Anlage
118/2021/1-1) für ein dreizügiges Gymnasium in Heidenau mit folgenden
Hinweisen:
- Im
Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt
Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben
werden soll.
- Auf
Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird
davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren
zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.
- Für
die Heidenauer Schüler ist das dreizügige Heidenauer Gymnasium zu jedem
Zeitpunkt ausreichend. Es sind Gespräche mit der Stadt Dresden
aufzunehmen, um zu klären, welche Planungen für den gymnasialen Bereich in
Vorbereitung sind, die Auswirkungen auf den Standort Heidenau haben.