Betreff
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Bereich Förderschulen
Vorlage
121/2021/1
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 Anlage 118/2021/1-1) für eine 1,5 zügige Förderschule mit folgendem Hinweis:

 

 

  1. Auf Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird. Die Zu-und Wegzüge sind gut zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig korrigierend eingreifen zu können.