Betreff
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Bereich Förderschulen
Vorlage
121/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das
Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum
zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises
Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 Anlage
118/2021/1-1) für eine 1,5 zügige Förderschule mit folgendem Hinweis:
- Auf
Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird
davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren
zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.
Die Zu-und Wegzüge sind gut zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig
korrigierend eingreifen zu können.