1.

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß Anlage 106/2021/1 – 1.

 

2.

Der Stadtrat billigt die Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß Anlage 106/2021/1 – 2.

 

3.

Der Stadtrat billigt den Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß Anlage 106/2021/1 – 3.

 

4.

Der Stadtrat billigt den Grünordnungsplan zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß den Anlagen 106/2021 – 4.1 bis 106/2021/1-4.3.

 

weiter mit Beschlusstext:

 

5.

Der Stadtrat billigt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß Anlage 106/2021/1 – 5.

 

6.

Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“. Bezüglich der ortsüblichen und/oder öffentlichen Bekanntmachung wird auf die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG; i.d.F.v. 20.05.2021) verwiesen.