1.
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ bestehend aus der Planzeichnung
und den textlichen Festsetzungen gemäß
Anlage 106/2021/1 – 1.
2.
Der Stadtrat billigt die Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß Anlage 106/2021/1 – 2.
3.
Der Stadtrat billigt den Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß Anlage 106/2021/1 – 3.
4.
Der Stadtrat billigt den Grünordnungsplan zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ gemäß den Anlagen 106/2021 – 4.1 bis
106/2021/1-4.3.
weiter
mit Beschlusstext:
5.
Der Stadtrat billigt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum
Vorentwurf des Bebauungsplan
M 13/1 „MAFA-Park“
gemäß Anlage 106/2021/1 – 5.
6.
Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“. Bezüglich
der ortsüblichen und/oder öffentlichen Bekanntmachung wird auf die Regelungen
des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG; i.d.F.v. 20.05.2021) verwiesen.