Betreff
Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Städtebaulicher Vertrag
Vorlage
104/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister, mit der BEST MARK Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch die BEST MARK Verwaltungsgesellschaft mbH, wiederum vertreten durch Herrn Geschäftsführer Bertram und den Generalbevollmächtigten Herrn Dr. Stern, Robert-Koch-Straße 9, 15859 Storkow/Mark (nachfolgend: Investor) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

 

Im Wesentlichen enthält der Städtebauliche Vertrag Verpflichtungen der Investoren

1.    zur Kostentragung bei der Planung städtebaulicher Maßnahmen im

Plangebiet M 13/1,

2.    zur Kostentragung für die Erschließung des Plangebietes M 13/1,

3.    zur Übernahme von Folgekosten aufgrund der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet M 13/1 und

 

4.     zu weiteren Bestimmungen, wie z.B. Verpflichtungen etwaiger Rechtsnachfolger des   Investors, Verpflichtung zur Absicherung der städtebaulichen Entscheidung (Masterplan) bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Plangebiet durch den Investor, Bauverpflichtung des Investors und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen