Bestellung eines Interimsgeschäftsführers für die WVH-Unternehmen
Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.1
Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH (WVH)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung als
einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.
1.2
Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der WVH Dienstleistungsgesellschaft
Heidenau mbH (DLG)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafterversammlung
der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die
Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist,
folgende Beschlüsse zu fassen:
1.2.1 Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft
Heidenau mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigten
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der
Gesellschaft.
1.2.2 Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft
Heidenau mbH bevollmächtigt unwiderruflich den Aufsichtsrat der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH einen
Anstellungsvertrag zwischen der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH
und Herrn Reinhard Guhr für die Dauer seiner Tätigkeit als Geschäftsführer zu
schließen.
Die Konditionen des Anstellungsvertrages sind vorab im Personalausschuss des
Aufsichtsrates abzustimmen.
1.3
Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der Heidenauer
Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH HPB)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer
Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH, die unter Verzicht auf die
Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen
ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und
Bauträgergesellschaft mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung
als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.