Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Bestellung eines Interimsgeschäftsführers für die WVH-Unternehmen
Vorlage
049/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.1  Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungs­­gesellschaft Heidenau mbH (WVH)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsver­waltungs­gesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.

 

1.2  Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der WVH Dienstleistungs­­gesellschaft Heidenau mbH (DLG)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsver­waltungs­gesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesell­schafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.2.1    Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung als einzel­vertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäfts­führer der Gesellschaft.

 

1.2.2    Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bevollmächtigt unwiderruflich den Aufsichtsrat der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH einen Anstellungsvertrag zwischen der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH und Herrn Reinhard Guhr für die Dauer seiner Tätigkeit als Geschäftsführer zu schließen.

Die Konditionen des Anstellungsvertrages sind vorab im Personalausschuss des Aufsichtsrates abzustimmen.

 

1.3  Bestellung eines Interimsgeschäftsführers der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH HPB)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesell­schaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger­gesellschaft mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist,  folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH bestellt Herrn Reinhard Guhr mit sofortiger Wirkung als einzel­vertretungs­­­berechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäfts­führer der Gesellschaft.