Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Durchführung Audit in der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH, hier: Weisungsbeschlüsse an die Geschäftsführung
Vorlage
026/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH beauftragt und weist die Geschäftsführung des Unternehmens an, die nachfolgend genannten Punkte umzusetzen:

 

1. Die Geschäftsführung der WVH veranlasst im Unternehmen, dass alle vorliegenden und zukünftigen Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Audits im wohnungswirtschaftlichen Bereich der WVH-Unternehmen stehen, umgehend be­glichen werden. Dies trifft auf alle Angelegenheiten innerhalb der drei Aufgabenkomplexe des erteilten Auftrags an die Finanz- und Wirtschaftsberatung Dr. Winkler GmbH, Zschopauer Str. 216, 09126 Chemnitz  zu.

Zum Auftrag gehören dabei die Untersuchung der Unternehmen innerhalb des wohnungswirtschaftlichen Bereiches des WVH-Unternehmensverbundes einschließlich einer anonymen Mitarbeiterbefragung (Komplex I), die Erarbeitung von Vorschlägen zur zukünftigen Struktur und Aufgabenverteilung der Unternehmen und deren Geschäftsführungen (Komplex II) sowie die Begleitung des Prozesses zur Neubesetzung der Geschäftsführung im wohnungswirtschaftlichen Bereich der WVH-Unternehmen (Komplex III).

 

2. Die Geschäftsführung der WVH trägt dafür Sorge, dass die im Rahmen des Audits beauftragte und durch die Finanz- und Wirtschaftsberatung Dr. Winkler GmbH vorbereite anonyme Befragung aller Mitarbeiter im Unternehmen umgehend durchgeführt wird.   

 

3.  Die Geschäftsführung veranlasst, dass die Bestellung des derzeitigen Daten­schutz­beauftragten der WVH-Unternehmen umgehend widerrufen wird.  Die Geschäfts­führung hat dem Aufsichts­rat  zeitnah einen Datenschutzbeauftragten zur Bestellung vorzu­schlagen, der den gesetz­lichen Anforderungen an die Unabhängigkeit und Fach­kunde für diese Aufgabe entspricht.