Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Vergütung für die Tätigkeit als Aufsichtsrat der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Vorlage
091/2020/1
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­ver­waltungsgesellschaft Heidenau mbH setzt die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der WVH-Unternehmen mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wie folgt fest:

 

Die Vergütung wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres ausgezahlt.

 

Bei Beginn oder Ende der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes wird die Vergütung in dem betreffenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Anzahl der Monate der Tätigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes berechnet.

 

Die festgelegten Vergütungen sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

Soweit die Vergütung beim Empfänger der Umsatzsteuer unterliegt, wird diese zusätz­lich gezahlt.