Der Stadtrat
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum Vorhaben
Umbau
und Sanierung/ Modernisierung "Villa Lützow"
Pechhüttenstraße
10, 01809 Heidenau;
Flurstücke
1/3; 1/4 und 1/5 Gemarkung Großsedlitz;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu
erteilen:
- Reduzierung des Maßes der baulichen Nutzung (Anzahl der Wohnungen) unter der Zielstellung Schaffung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie eines qualitäts- und anspruchsvollen Wohnens,
- aktive und enge Abstimmung aller künftigen Änderungen des Vorhabens mit den zuständigen Behörden des Landkreises (insbesondere Denkmalschutz) und
- Verlegung des Spielplatzes in den Bereich des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) (z.B. Flurstück 1/3).