Betreff
Umbau und Sanierung/ Modernisierung "Villa Lützow" - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
106/2020/1
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum Vorhaben

Umbau und Sanierung/ Modernisierung "Villa Lützow"

Pechhüttenstraße 10, 01809 Heidenau;

Flurstücke 1/3; 1/4 und 1/5 Gemarkung Großsedlitz;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

-    Reduzierung des Maßes der baulichen Nutzung (Anzahl der Wohnungen) unter der Zielstellung Schaffung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie eines qualitäts- und anspruchsvollen Wohnens,

-    aktive und enge Abstimmung aller künftigen Änderungen des Vorhabens mit den zuständigen Behörden des Landkreises (insbesondere Denkmalschutz) und

-    Verlegung des Spielplatzes in den Bereich des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) (z.B. Flurstück 1/3).