Betreff
§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt Pirna zur Verlängerung der Optionsfrist
Vorlage
126/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna bis zum 31.12.2020 eine ergänzende Erklärung nach § 27 Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

 

Die Stadt Heidenau erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Es ist dabei bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt Heidenau gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden kann.