Betreff
§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt Pirna zur Verlängerung der Optionsfrist
Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt Pirna zur Verlängerung der Optionsfrist
Vorlage
126/2020
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister,
gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna bis zum 31.12.2020 eine ergänzende Erklärung
nach § 27 Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Die Stadt Heidenau erklärt, dass
entsprechend § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor
dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen
steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur
Anwendung kommen soll. Es ist dabei bekannt, dass die Erklärung für alle
Tätigkeitsbereiche der Stadt Heidenau gilt und nur mit Wirkung vom Beginn eines
auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres widerrufen werden kann.