Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Vorlage
111/2020
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 111/2020-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.07.2022. Die Vorschau auf die weitere Planung für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2024 nimmt der Stadtrat zur Kenntnis.

Die Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß §8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.