Betreff
Bebauungsplan M 13/1 „Ehemalige Maschinenfabrik“ - Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
107/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt,

 

1.   den in der Stadtratssitzung am 30.08.2018 gefassten Beschluss Nr. 088/2018 (Aufstellungsbeschluss) aufzuheben und

2.   den Bebauungsplan M 13/1 „Ehemalige Maschinenfabrik“ gemäß
§§ 1, 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB mit folgendem Geltungsbereich, gemäß Anlage 107/2020-1, neu aufzustellen:

 

Gemarkung Mügeln:

Flurstücke Nr. 358/c (Teilfläche), 358/f, 359/a, 359/c, 359/d, 361, 361/a, 361/b, 362/d, 362/e, 362/f, 362/1, 362/2, 362/3, 362/b, 387/1, 387/2, 388/1, 388/2, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 392/f, 396, 414 (Teilfläche), 415 (Teilfläche), 426 (Teilfläche).

 

Planungsziele sind die Revitalisierung der innerstädtischen Industriebrache und die Entwicklung zu einem durchgrünten und identitätsstiftenden Stadtquartier als ein neuer Wohn- und Gewerbestandort mit hoher Aufenthaltsqualität in einer kompakten Bebauung, unter Berücksichtigung gesunder Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belange sowie den energie- und klimaschutzpolitischen Zielen der Stadt Heidenau und der denkmalgeschützten Bausubstanz.