Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung der Stellungnahmen (gemäß der Anlagen 088/2020-3, 088/2020-5 und 088/2020-7) aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen

 

-       zu dem Entwurf i.d.F.v. 11.09.2018 (Anlage 088/2020-2),

-       zu der 1. Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v. 21.06.2019 (Anlage 088/2020-4) und

-       zu der 2. Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v. 14.05.2020 (Anlage 088/2020-6)

 

des Bebauungsplanverfahrens G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ gemäß der bauplanungsrechtlichen Abwägungsvorschläge der Anlage 088/2020-1 einzeln.