Betreff
Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ – Abwägungsbeschluss
Vorlage
088/2020
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung der Stellungnahmen
(gemäß der Anlagen 088/2020-3, 088/2020-5 und 088/2020-7) aus den Beteiligungen
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbarkommunen
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zu dem Entwurf i.d.F.v. 11.09.2018 (Anlage
088/2020-2),
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zu der 1. Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v. 21.06.2019 (Anlage 088/2020-4) und
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zu der 2.
Überarbeitung des Entwurfs i.d.F.v.
14.05.2020 (Anlage 088/2020-6)
des Bebauungsplanverfahrens G 23/1
„Wohngebiet Sporbitzer Straße“ gemäß der bauplanungsrechtlichen
Abwägungsvorschläge der Anlage 088/2020-1 einzeln.