Betreff
Fristo-Getränkemarkt, Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen Teilantrag 2- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
064/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, den Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den

 

„Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“ - Teilantrag 2

Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;

Gemarkung Heidenau, Flurstück 228/5

 

nicht zu erteilen.