Betreff
Fristo-Getränkemarkt, Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen Teilantrag 2- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
064/2020
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, den
Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den
„Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“ - Teilantrag 2
Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;
Gemarkung Heidenau, Flurstück
228/5
nicht zu erteilen.