• Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gem. § 88 SächsGemO
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Stadt Heidenau
wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau
• mit einer
Verrechnung mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H.
v. 729.160,32 EUR,
• mit einer Übertragung
gem. § 72 Abs. 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 3 SächsKomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses i. H. v. 4.125.507,53 EUR,
• einem
Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.748.358,04 EUR (einschl.
729.160,32 EUR aus Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO),
• einem
Überschuss im Sonderergebnis in Höhe von 405.030,23 EUR und
•
mit einer Bilanzsumme in Höhe von 185.221.115,49 EUR,
festgestellt.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der
'Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses' zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses wird der 'Rücklage
aus Überschüssen des Sonderergebnisses' zugeführt.
In das Haushaltsjahr 2019 werden folgende
Haushaltsermächtigungen übertragen:
• Ergebnishaushalt: 2.271.661,55 EUR u.
• Investitionshaushalt: 4.502.122,18 EUR.