Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Aufnahme von Darlehen durch die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der
Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH stimmt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des
Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Darlehen durch die Gesellschaft bei
der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden (OSD)
entsprechend der in der Anlage 053/2020-1 beigefügten Rahmenbedingungen der
Darlehen zur Finanzierung des Investitionsvorhabens „Sonnenhof II“ in Höhe von
bis zu 14.500.000 EUR zu.
Dabei entfallen Darlehen in Höhe von bis zu 13.200.000 EUR auf die
SAB und in Höhe von bis zu 1.300.000 EUR auf die OSD.
Weiterhin wird gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des
Gesellschaftsvertrages der Eintragung von Grundschulden in Grundstücke der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zur Besicherung
der Darlehen in Höhe von 14.500.000 EUR
zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die Besicherung der Kredite nach pflichtgemäßen Ermessen in Grundstücke der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zu veranlassen.