Der Stadtrat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen (gemäß den Anlagen 018/2020-2 bis 018/2020-4) von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ in der Fassung vom 19.03.2019, redaktionell geändert am 20.01.2020 entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (siehe Anlage 018/2020-1).