Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Vorlage
125/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 125/2019-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 und mittelfristig für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021.

Die Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß §8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.