Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der
Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des
Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird
entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem
mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
Den Fraktionen im Stadtrat der
Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des
Verwaltungsausschusses zu:
Fraktion
CDU/BOD 4 Sitze
Fraktion AfD 3
Sitze
Fraktion
DIE LINKE/GRÜNE 2
Sitze
Fraktion
FDP 1
Sitz
Fraktion HBI/SPD 1
Sitz
Den Fraktionen im Stadtrat der
Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:
Fraktion
CDU/BOD 4 Sitze
Fraktion AfD 3
Sitze
Fraktion
DIE LINKE/GRÜNE 2
Sitze
Fraktion
FDP 1
Sitz
Fraktion HBI/SPD 1
Sitz
Die Fraktionen haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 28. August 2019 namentlich schriftlich zu benennen.