Betreff
Bebauungsplan G 23/1 "Sporbitzer Straße" - Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
Vorlage
126/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB), die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes G 23/1 „Sporbitzer Straße“ entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 126/2018-1) abzuwägen.