Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Vorlage
109/2018
Aktenzeichen
40.21
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 109/2018-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 und mittelfristig für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022. Die Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.