Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu einer Kreditnahme der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der
Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 13 i des
Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Krediten durch die Gesellschaft entsprechend
der in der Anlage 018/2018-1 beigefügten Konditionen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen
des Wirtschaftsplanes 2018 in Höhe von bis zu 2.510.000 EUR zu.
Weiterhin wird gemäß § 13 k des
Gesellschaftsvertrages der Eintragung von Grundschulden in Grundstücke der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zur Besicherung
der Darlehen in Höhe von 2.510.000 EUR
zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die Besicherung der Kredite nach pflichtgemäßen Ermessen in Grundstücke der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zu veranlassen.