Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018
• Einwendungen gem. § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO
• Einwendungen gem. § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO
Vorlage
116/2017
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4
SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018
eingegangen sind.