Betreff
Neubau von einem Einfamilienhaus und einem Reihenhaus mit drei Wohneinheiten (Beethovenstraße) Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
136/2016
Art
Beschlussvorlage
1.
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau von einem Einfamilienhaus und einem
Reihenhaus mit drei Wohneinheiten;
Beethovenstraße, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 472h, 646, 647, 648;
Gemarkung Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde nach
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO
zu erteilen.
2. Der
Stadtrat beschließt, im geschilderten Zusammenhang die Befreiungen
gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB lt. der jeweiligen Buchstaben a. bis g.
der Erläuterung dieser Beschlussvorlage zu erteilen.