Betreff
Neubau von einem Einfamilienhaus und einem Reihenhaus mit drei Wohneinheiten (Beethovenstraße) Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
136/2016
Art
Beschlussvorlage

 

 

1.   Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von einem Einfamilienhaus und einem Reihenhaus mit drei Wohneinheiten;

Beethovenstraße, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 472h, 646, 647, 648;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

2.  Der Stadtrat beschließt, im geschilderten Zusammenhang die Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB lt. der jeweiligen Buchstaben a. bis g. der Erläuterung dieser Beschlussvorlage zu erteilen.