Betreff
Option zum Neubau von zwei Reihenhäusern und einem Doppelhaus (Martin-Luther-Straße „6“ / Schillerstraße 23) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
096/2016
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Option zum Neubau von zwei Reihenhäusern und einem Doppelhaus;
Martin-Luther-Straße „6“ / Schillerstraße 23, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 411, 413/2, 415;
Gemarkung Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.