Betreff
Umnutzung und Umbau von Bürogebäuden zu einer Altenpflegeeinrichtung (Schmiedestraße 15) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
051/2016
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Umnutzung und
Umbau von Bürogebäuden zu einer Altenpflegeeinrichtung;
Schmiedestraße 15, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 36/1, 36/4, 38/3;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69