Betreff
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Heidenau – Stellungnahme der Gemeinde als Gebietskörperschaft und Nachbar
Vorlage
034/2016
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat beschließt, der Anfrage des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I, vom 22.12.2015 zum Bauvorhaben der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in 01809 Heidenau, Hauptstraße 10, als Gebietskörperschaft gemäß § 77 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) nicht zu widersprechen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, der Anfrage des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden I, vom 23.12.2015 zum Bauvorhaben der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in 01809 Heidenau, Hauptstraße 10, als Nachbar gemäß § 77 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2 SächsBO zuzustimmen.