Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
015/2016
Aktenzeichen
II / 40.31
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die in der Anlage 015/2016-1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2016.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Sonderfällen kann der Bürgermeister für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidenau  Abweichungen zur Entgeltordnung festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.