Betreff
Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad
Vorlage
015/2016
Aktenzeichen
II / 40.31
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt
Heidenau beschließt die in der Anlage 015/2016-1 aufgeführten Entgelte für das
Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2016.
Der Betriebsführer, die
Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.
Alle nicht in der Anlage
aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für
Ausleihgebühren von Spiel- und Sportgeräten, Kabinennutzung u. a. setzt der
Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung
fest.
In Sonderfällen kann der
Bürgermeister für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidenau Abweichungen zur Entgeltordnung festlegen.
Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.