Betreff
Sanierung eines Dreiseithofes (Lugturmstr. 2)
– Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
095/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Dreiseithofes;

Lugturmstraße 2, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 2a, 3e;

Gemarkung Gommern;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.