Der Stadtrat der Stadt
Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss
als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42
Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
zusammensetzen; § 21 Abs. 1 KomWG (d´Hondtsches Höchstzahlverfahren) gilt
entsprechend.
Den Fraktionen im
Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des
Verwaltungsausschusses zu:
Fraktion CDU 6 Sitze
Fraktion DIE LINKE/Grüne 3 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktion HBI/SPD 1 Sitz
Den Fraktionen im
Stadtrat der Stadt Heidenau stehen folgende Sitze bei der Besetzung des
Bauausschusses zu:
Fraktion CDU 6 Sitze
Fraktion DIE LINKE/Grüne 3 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktion HBI/SPD 1 Sitz
Die Fraktionen haben
dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 01.
August 2014 namentlich schriftlich zu benennen.