Betreff
Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung
- Stellungnahme der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
137/2013
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau
einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung
Oststraße 1, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 291/2, 213/9,
291a, 288/5;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, vorbehaltlich des Abschlusses des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens bezüglich der Oststraße, zu erteilen.